Schönhof Salow

Intensivpädagogisch-therapeutisches Kinder-, Jugend- und Elternzentrum

Ambulante Hilfen zur Erziehung


  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehungsbeistand
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Leitlinien für die ambulanten Hilfen zur Erziehung

Für unseren Träger gelten die grundlegenden Ziele der Jugendhilfe, wie sie in § 1 SGB VIII vorgegeben sind:

  • das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Förderung ihrer Entwicklung
  • der Schutz ihres Wohlergehens
  • die Unterstützung von Eltern und Erziehungsberechtigten
  • die Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien

Wir möchten mit unserer Arbeit eine solidarische Unterstützung für Familien bieten, die besonders belastet, gefährdet und benachteiligt sind und intensiver Begleitung bedürfen.

  • Wir orientieren uns am Bedarf, der Lebenswelt und den Lebensbedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien. Deshalb sind sozialräumliche Orientierung und hilfeübergreifende Koordination und Kooperation zentrale Bestandteile unserer ambulanten pädagogischen Arbeit.
  • Wir sind offen für Kinder, Jugendliche und Familien unterschiedlicher sozialer, nationaler, kultureller und religiöser Herkunft und achten die Unterschiedlichkeit und Einzigartigkeit jedes einzelnen Menschen.
  • Wir wollen Kinder, Jugendliche und deren Familien in der Lebensplanung und bei der Bewältigung individuell schwieriger Lebenssituationen unterstützen.
  • Kindern und Jugendlichen gebühren Respekt und Akzeptanz. Sie haben ein Recht auf Zuwendung und Geborgenheit, Unversehrtheit und Schutz ihrer Person, eigene Erfahrungen und Meinungsbildung, Förderung und Entwicklung ihrer Persönlichkeit.
  • Wir fördern die Eigeninitiative und Selbstbestimmung der Kinder, Jugendlichen und deren Familien. Unsere Beratung und Begleitung verstehen wir als kooperierende Hilfe in Form eines Prozesses. Das heißt, sowohl der Prozess als auch das Ergebnis eines Hilfeverlaufs werden durch soziale Interaktion und Zusammenarbeit bestimmt.

Unser Ziel ist es, sozial-integrativ zu arbeiten, um möglichst nachhaltige Ergebnisse zu generieren. Dabei sind die Vernetzung der Familien mit ihrem Umfeld und ihrer Nachbarschaft sowie die Ermöglichung der Zugänge und der Teilhabe an den Angeboten des alltäglichen Lebens für uns grundlegende Aufgaben unserer Arbeit.

Personelle Ausstattung

Für die Tätigkeit in den ambulanten Erziehungshilfen ist ein abgeschlossenes pädagogisches Studium Voraussetzung. Die beruflichen Qualifikationen der Mitarbeitenden sind: Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengänge in (Sozial-)Pädagogik. In den Qualitätsstandards werden Orientierung für unsere qualifizierte Arbeit konkretisiert.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.