Leitlinien für die ambulanten Hilfen zur Erziehung
Für unseren Träger gelten die grundlegenden Ziele der Jugendhilfe, wie sie in § 1 SGB VIII vorgegeben sind:
Wir möchten mit unserer Arbeit eine solidarische Unterstützung für Familien bieten, die besonders belastet, gefährdet und benachteiligt sind und intensiver Begleitung bedürfen.
Unser Ziel ist es, sozial-integrativ zu arbeiten, um möglichst nachhaltige Ergebnisse zu generieren. Dabei sind die Vernetzung der Familien mit ihrem Umfeld und ihrer Nachbarschaft sowie die Ermöglichung der Zugänge und der Teilhabe an den Angeboten des alltäglichen Lebens für uns grundlegende Aufgaben unserer Arbeit.
Personelle Ausstattung
Für die Tätigkeit in den ambulanten Erziehungshilfen ist ein abgeschlossenes pädagogisches Studium Voraussetzung. Die beruflichen Qualifikationen der Mitarbeitenden sind: Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengänge in (Sozial-)Pädagogik. In den Qualitätsstandards werden Orientierung für unsere qualifizierte Arbeit konkretisiert.